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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 6674/04 BG EFG 2006 S. 1565 Nr. 20

Gesetze: BewG § 33BewG § 43BewG 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG § 138 Abs. 2BewG § 140 Abs. 1 Satz 1BewG § 145 Abs. 3 

Steuerliche Bewertung eines Grundstücks, auf dem Braunkohle abgebaut wird

Leitsatz

  1. Eine bergbaulich genutzte vormalige Ackerfläche kann nur dann als zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugehöriges Abbauland bewertet werden, wenn die abgebaute Bodensubstanz überwiegend im Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verwendet wird.

  2. Ohne Bedeutung für die Verhältnisse am Bewertungsstichtag ist, ob das Grundstück nach Abschluss des Braunkohleabbaus wieder aufgefüllt als Neuackerland heraus gegeben werden soll.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1565 Nr. 20
QAAAB-92156

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