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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1831/05 EFG 2006 S. 1288 Nr. 16

Gesetze: AO § 80 Abs. 5AO § 80 Abs. 8StBerG § 1 StBerG § 3 Nr. 4StBerG § 49StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG § 32 Abs. 3 EGVArt. 43 EGV Art. 48

Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen Steuerberatung nach dem Recht anderer EU-Staaten

Leitsatz

Ein niederländischer Belastingadviseur/Belastingconsulent, der im Inland dauerhaft, regelmäßig wiederkehrend und kontinuierlich zahlreiche Steuerpflichtige vertritt, leistet gemäß § 3 Nr. 4 StBerG i. V. m. Art. 50 EGV keine " vorübergehende " geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen im Inland. Seine Zurückweisung als Bevollmächtigter gemäß § 80 Abs. 5 AO ist im Sinne des Gemeinschaftsrechts auch nicht rechtsmißbräuchlich, wenn er mit der Berufung auf Gemeinschaftsrecht zudem den Widerruf seiner Bestellung zum Steuerberater zu umgehen sucht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1288 Nr. 16
IWB-Kurznachricht Nr. 8/2007 S. 414
b&b 2006 S. 406 Nr. 11
YAAAB-90474

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