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FG München Urteil v. - 4 K 4098/05

Gesetze: BewG § 33, BewG § 44, BewG § 45

Zur Bewertung als Geringstland oder Unland

Leitsatz

Die brachliegende Fläche eines landwirtschaftlichen Grundstücks gehört nach wie vor zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAB-89685

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