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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 324/05 EFG 2006 S. 1223 Nr. 16

Gesetze: AO § 152 Abs. 1

Verspätungszuschlag bei der Erbschaftsteuererklärung

Leitsatz

  1. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages steht im Ermessen des Finanzamtes. Dieses hat sein Entschließungs- und Auswahlermessen entsprechend dem Zweck der Ermessensermächtigung auszuüben.

  2. Der Verspätungszuschlag beinhaltet eine in die Zukunft gerichtete Prävention und die (repressive) Sanktion einer Pflichtverletzung.

Fundstelle(n):
AO-StB 2006 S. 257 Nr. 10
EFG 2006 S. 1223 Nr. 16
FAAAB-84602

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