Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung bei Nichtberücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen
Leitsatz
Wird eine Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung des Grenzbetrages infolge zu hoher Einkünfte und Bezüge des Kindes aufgehoben,
so ist der Aufhebungsbescheid, auch wenn er nach dem ergangen ist, nicht
nichtig, sondern lediglich rechtswidrig.
Ist der Aufhebungsbescheid bestandskräftig geworden, kommt eine Durchbrechung der Bestandskraft weder nach § 70 Abs. 2 bis
4 EStG noch nach den Vorschriften der §§ 172 ff. AO in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1210 Nr. 19 SAAAB-84573
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.