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Gewinn- und Verlustrechnung
Anwendungshinweis
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
I. Definitionen
Die Gewinn- und Verlustrechnung (im Folgenden kurz: GuV) ist Bestandteil des Jahresabschlusses und enthält eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen.
Blödtner / Bilke / Heining, „Lehrbuch Buchführung und Bilanzsteuerrecht”, NWB, 8. Aufl. 2009
Kirsch, „Konzeption der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB und IFRS”, StuB 17/2006, S. 651, StuB 22/2006 S. 857
Kirsch, „Integration und Perspektiven der GuV-Rechnung nach HGB und IFRS”, StuB 7/2008, S. 251
II. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die GuV gehört neben der Bilanz zum handelsrechtlichen Jahresabschluss (§ 242 Abs. 2 und 3 HGB ). Sie ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellen (§ 243 Abs. 1 HGB ). Sie muss klar und übersichtlich sein (§ 243 Abs. 2 HGB ) und alle betrieblichen Aufwendungen und Erträge enthalten (§ 246 Abs. 1 HGB ). Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen saldiert werden (§ 246 Abs. 2 HGB ). Die Aufwendungen u...