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Die Realteilung in der Beratungspraxis
Einengende Auslegung im widerspricht langjähriger BFH-Rechtsprechung
Die Sicherstellung der Steuerneutralität ist bei der Umstrukturierung von Unternehmen und Freiberuflerpraxen eine der wichtigsten Gestaltungsaufgaben. Durch eine Realteilung gem. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG kann die Buchwertfortführung erreicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden. Zu diesem vom BFH entwickelten Rechtsinstitut, das in seiner jetzigen Gesetzesfassung sehr interpretationsbedürftig und damit streitanfällig ist, hat das Stellung genommen. Dieses Anwendungsschreiben legt den Gestaltungsspielraum jedoch in einer für die Praxis sehr einengenden Weise aus.
I. Definition der Realteilung
Der Terminus Realteilung meint den Sonderfall, dass die Gesellschafter das aufgeteilte Vermögen in ihr Betriebsvermögen übernehmen (vgl. Groh, FS für Kruse, S. 417, 429). Nach Schmidt/Wacker (EStG § 16 Rn. 530) wird bei einer Realteilung die bisherige Mitunternehmerschaft beendet, die unternehmerische Tätigkeit von den bisherigen Gesellschaftern aber fortgeführt. S. 1586
Das BMF definiert in seinem Schreiben v. - S 2242 (BStBl 2006 I S. 228) die Realteilung i. S. des § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG als den auf der Ebene der Mitun...