Keine verfassungswidrige Rückwirkung durch Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 für Einlagen
zwischen dem und dem
Leitsatz
§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 beinhaltet keine verfassungswidrige Rückwirkung.
Bei Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG (i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002) bemisst sich die weitere AfA entgegen der Auffassung
der Finanzverwaltung nicht nach den fortgeführten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Maßgeblich ist vielmehr
der Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG abzüglich der bereits im Bereich der Überschusseinkunftsarten vorgenommenen Abschreibungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 2 Nr. 27 DStRE 2006 S. 1108 Nr. 18 EFG 2006 S. 723 Nr. 10 KÖSDI 2006 S. 15149 Nr. 7 SJ 2006 S. 28 Nr. 19 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2006 S. 929 WPg 2006 S. 1126 Nr. 17 LAAAB-82387
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