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Wegfall der Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz
Nichterfüllung der Anzeigepflicht leichtfertige Steuerverkürzung?
Das GrStG enthält u. a. Regelungen zur Befreiung eines Grundstücks von der Grundsteuer. Der Beginn der Steuerbefreiung ist in § 7 GrStG geregelt. Das Ende der Grundsteuerbefreiung hat der Steuerschuldner anzuzeigen (§ 19 i. V. mit § 10 GrStG). Eine offenbar einfache Regelung im deutschen Steuerrecht?! Nein, auch hier sind zahlreiche Varianten zu beachten. Zu klären sind vor allem die Fragen: Wann und wodurch wird der Anzeigepflicht genügt, und wer kann alles anzeigeverpflichtet sein. Da weder in der Gesetzesbegründung zu § 19 GrStG noch in den Kommentierungen hinreichende Erläuterungen vorhanden sind, die Vorschrift jedoch in Zeiten knapper Kassen als mögliche (zusätzliche) Einnahmequelle „wieder entdeckt” wurde, erscheint es angezeigt, zur Klärung der o. g. Fragen beizutragen, denn die Nichterfüllung der Anzeigepflicht kann einen Steuerstraftatbestand der leichtfertigen Verkürzung von Steuern erfüllen.
I. Einheitswert für die Grundsteuer bedeutsam
Seit 1935 sind für den Grundbesitz Einheitswerte festzustellen. Diese Einheitswerte bildeten die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung der Vermögensteuer, der Erb...