Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen:
Abhängigkeit der Steuerermäßigung von eigener Beauftragung durch den Steuerpflichtigen, nicht durch eine Wohneigentumsgemeinschaft
Leitsatz
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35a EStG setzt eine eigene Beauftragung, den Erhalt einer Rechnung
und den Zahlungsnachweis durch den Steuerpflichtigen voraus, gegenüber dem auch die Dienstleistung erbracht werden muss. Die
Beauftragung durch den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft und die Erbringung der Dienstleistung gegenüber der
Gemeinschaft fällt nicht unter die Vergünstigung, weil in diesem Fall kein arbeitsmarktpolitischer Effekt dahin gehend erreicht
werden kann, dass ein Privathaushalt einen Dienstleister für solche Arbeiten beauftragt, die der Haushalt bislang selbst verrichtet
hat.
Fundstelle(n): DB 2006 S. 1813 Nr. 34 DStRE 2006 S. 1057 Nr. 17 EFG 2006 S. 1064 Nr. 14 KÖSDI 2006 S. 15228 Nr. 9 VAAAB-81218
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