Jörg Manfred Mössner, Siegbert F. Seeger, Klaus von Brocke, Axel Christochowitz, Udo Cremer, Martin Geißer, Dieter Grützner, Peter Haehnel, Bernhard Janssen, Ulrich Koenig, Stefan Kolbe, Cora Leib, Thomas Müller, Bernd Rätke, Christoph Schirp, Hansjürgen Schwarz, Ira Stark, Klaus Stein, Rüdiger Wienbergen, Kay-Michael Wilke

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

2011

ISBN der Online-Version: KK
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40801-7

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Mössner/Seeger, Körperschaftsteuer-Kommentar, herausgegeben von Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Prof. Dr. Siegbert F. Seeger, Rechtsanwalt Steuerberater , u.a. - Körperschaftsteuergesetz Kommentar Online

Vorwort

herausgegeben von Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Prof. Dr. Siegbert F. Seeger, Rechtsanwalt Steuerberater, Dr. Klaus von Brocke, Rechtsanwalt, unter Mitarbeit von Axel Christochowitz, Richter am Nds. FG, Udo Cremer, Diplom-Betriebswirt, Martin Geißer, Rechtsanwalt Steuerberater FAfStR, Dieter Grützner, Steuerberater, Peter Haehnel, Steuerberater Diplom-Finanzwirt, Dr. Bernhard Janssen, RA FAfStR Steuerberater Diplom-Finanzwirt, Ulrich Koenig, Richter am Nds. FG, Stefan Kolbe, Richter am FG Berlin-Brandenburg, Cora Leib, Rechtsanwältin, Thomas Müller, Vors. Richter am FG Köln, Bernd Rätke, Vors. Richter am FG Berlin-Brandenburg, Christoph Schirp, Richter am Nds. FG, Hansjürgen Schwarz, Präsident des FG des Saarlandes, Ira Stark, Richterin am Nds. FG, Dr. Klaus Stein, Rechtsanwalt Steuerberater, Rüdiger Wienbergen, Richter am Nds. FG, Prof. Dr. Kay-Michael Wilke, Vors. Richter am FG Bad.-Württ. (August 2008)

Vorwort

Das Ziel, das wir mit der Übernahme der Herausgeberschaft des Kommentars zum Körperschaftsteuerrecht verfolgten, den Nutzern ein aktuelles, wissenschaftlich fundiertes und praxisnahes Erläuterungswerk an die Hand zu geben, haben wir trotz vieler Änderungen im Körperschaftsteuerrecht mittlerweile erreicht. Eine Vielzahl von Kommentatoren aus der Richterschaft der Finanzgerichte und bestens wissenschaftlich ausgewiesene Berater aus der Praxis haben den Kommentar auf einen aktuellen Stand gebracht und sorgen für die laufende Aktualisierung der Vorschriften.

Die Kommentierungen folgen einem einheitlichen Schema, soweit dies angebracht ist. Am Anfang steht ein kurzer Überblick über den Inhalt und Zweck einer Vorschrift. Danach wird die Entstehungsgeschichte, die für die historische Auslegung Bedeutung haben kann, kurz nachgezeichnet. Die eigentliche Kommentierung folgt den Absätzen und Sätzen der Bestimmung. Sofern es für die einzelnen Paragrafen sinnvoll erscheint, ist den Kommentierungen ein ABC der Rechtsprechung angefügt. So wird dem Leser der Zugang zur Kommentierung unter verschiedenen Aspekten ermöglicht.

Der Kommentar erläutert die Vorschrift...

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

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