Jörg Manfred Mössner, Siegbert F. Seeger, Klaus von Brocke, Axel Christochowitz, Udo Cremer, Martin Geißer, Dieter Grützner, Peter Haehnel, Bernhard Janssen, Ulrich Koenig, Stefan Kolbe, Cora Leib, Thomas Müller, Bernd Rätke, Christoph Schirp, Hansjürgen Schwarz, Ira Stark, Klaus Stein, Rüdiger Wienbergen, Kay-Michael Wilke

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

Print- 2011

ISBN der Online-Version: KK
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40801-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mössner/Seeger, Körperschaftsteuer-Kommentar, herausgegeben von Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Prof. Dr. Siegbert F. Seeger, Rechtsanwalt Steuerberater , u.a. - Körperschaftsteuergesetz Kommentar Online

§ 39 KStG Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis

Cremer (Dezember 2004)

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Inhaltsübersicht
Rn.
1.
Allgemeiner Überblick
1–3
2.
Der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos (§ 39 Abs. 1 KStG)
4–7
3.
Spezieller Sonderausweis des ehemaligen für Ausschüttungen ver-
wendbaren Teils des Nennkapitals i. S. d. § 29 Abs. 3 KStG a. F. (§ 39
Abs. 2 KStG)
8–10

Erläuterungen

1. Allgemeiner Überblick

1§ 39 Abs. 1 KStG hat zum Regelungsinhalt, dass im Rahmen des Übergangs vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren ein ehemals positiver Endbestand an EK 04 in der EK-Gliederung nach dem Übergang zum Halbeinkünfteverfahren als steuerliches Einlagekonto fortgeführt wird.

2Durch § 39 Abs. 2 KStG wird der Übergang des Sonderausweises vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren sichergestellt. Dieser Sonderausweis war bereits zu Zeiten des Anrechnungsverfahrens von Bedeutung, um zu verhindern, dass bei den Anteilseignern eine Steuerumgehung eintritt indem bei der Kapitalgesellschaft zunächst das Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht wird, um es danach durch eine Kapitalherabsetzung den Anteilseignern als steuerfreie Kapitalrückzahlung zukommen zu lassen.

3Das Festhalten an dem steuerlichen Einlagekonto sowie am Sonderausweis ist auch im neuen Recht erforderlic...

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

Für dies Buch haben wir eine Folgeauflage für Sie