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InfoCenter - Stand: 14.06.2024

Standards und Interpretationen (IFRS)

Prof. Dr. Henning Zülch

1. Definition

Die Zielsetzung des International Accounting Standards Board (IASB) besteht darin, im öffentlichen Interesse hochwertige und verständliche sowie durchsetzbare Rechnungslegungsregeln zu entwickeln. Diese Regeln bzw. Verlautbarungen sollen global Geltung besitzen und die Abschlussadressaten beim Treffen ihrer wirtschaftlichen Entscheidungen unterstützen. Aufgrund der Dynamik des Wirtschaftslebens ist es unabdingbar, dass sich auch die Rechnungslegungsregeln permanent an die Umfeldbedingungen anpassen. Nur auf diese Weise können die wirtschaftlichen Sachverhalte auch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bilanziell abgebildet werden. Die Verlautbarungen des IASB entwickeln sich folglich dynamisch.

Um der wirtschaftlichen Dynamik gerecht zu werden, erlässt das IASB eine Vielzahl von Verlautbarungen, die sich durch ihren Verpflichtungsgrad voneinander unterscheiden. Das IASB-Regelungssystem besteht insgesamt aus fünf Gruppen von Verlautbarungen:

  • dem Vorwort (Preface),

  • dem Rahmenkonzept (Framework),

  • den Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS),

  • den Rechnungslegungsinterpretationen (IFRIC/SIC) und

  • den sog. Anwendungshilfen (Application Guidance/Implementation Guidance/Illustrative Examples).

Als elementare Verlautbarungen des IASB sind die Rechnungslegungsstandards und ihre korrespondierenden Interpretationen hervorzuheben. Sie bilden – gestützt auf die Rahmengrundsätze – den Kern des IASB-Regelungssystems.

2. Die Verlautbarungen des IASB im Einzelnen

2.1. Das Vorwort (Preface)

Im Vorwort zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) werden folgende Sachverhalte erläutert:

  • Zielsetzung des IASB,

  • Anwendungsbereich und Funktion der Rechnungslegungsstandards,

  • Bestandteile eines vollständigen IFRS-Abschlusses,

  • Ablauf der Verabschiedung neuer Standards sowie Abstimmungsregularien,

  • Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechnungslegungsstandards und

  • Arbeitssprache.

Das Vorwort hat für Anwendung und Auslegung der Rechnungslegungsstandards keine Bedeutung.

2.2. Das Rahmenkonzept (Framework)

Das Conceptual Framework bildet das theoretische Fundament der Rechnungslegungsvorschriften der IFRS. In diesem Zusammenhang stellt das Conceptual Framework zum einen die konzeptionelle Grundlage für die Entwicklung neuer Standards dar und zum anderen die Deduktionsgrundlage für Sachverhalte, die nicht in den einzelnen Standards geregelt sind.

Die Rahmengrundsätze dienen als Auslegungs- und Orientierungshilfe und sind damit der konzeptionelle Bezugsrahmen für das Rechnungslegungssystem des IASB (IAS 8.11 (b)).

Die Rahmengrundsätze richten sich an das IASB, die Ersteller von IFRS-Abschlüssen, deren Prüfer sowie die Abschlussadressaten und sonstige an der Rechnungslegung Interessierte (IAS Rahmenkonzept 1).

Die Rahmengrundsätze haben jedoch nicht den Rang bzw. Verpflichtungscharakter eines Rechnungslegungsstandards. Unter Berufung auf die Rahmengrundsätze darf auch nicht gegen einzelne Rechnungslegungsstandards verstoßen werden (IAS Rahmenkonzept 2).

Den Rahmengrundsätzen kann lediglich Empfehlungscharakter zugesprochen werden.

2.3. Die Rechnungslegungsstandards: IAS/IFRS

Unter den Rechnungslegungsstandards in der IASB-Rechnungslegung werden die International Accounting Standards (IAS) und die International Financial Reporting Standards (IFRS) verstanden. Die bis zur Reorganisation des International Accounting Standards Committee (IASC) im Jahre 2001 erlassenen Rechnungslegungsstandards heißen IAS und die nach der Reorganisation durch das IASB erlassenen Rechnungslegungsstandards tragen die Bezeichnung IFRS.

Dabei wird die Bezeichnung „IFRS“ als Oberbegriff für sämtliche Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) und Rechnungslegungsinterpretationen (IFRIC/SIC) verwendet. Bei den IFRS handelt es sich somit nicht nur um die aktuell veröffentlichten IFRS, sondern auch um die IAS und die Verlautbarungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) bzw. seinem Vorgänger, dem Standards Interpretations Committee (SIC). Hier soll indes eine differenzierte Darlegung erfolgen.

Die Rechnungslegungsstandards befassen sich mit abgegrenzten Teilbereichen der IASB-Rechnungslegung.

Sie folgen keiner einheitlichen Systematik und decken teilweise Bilanzposten (z. B. IAS 2: Vorräte) und Problembereiche der Rechnungslegung (z. B. IAS 11: Leasingverhältnisse) ab.

Teilweise behandeln die Standards die Gestaltung von Instrumenten der Rechnungslegung (z. B. IAS 7: Kapitalflussrechnung) oder Sonderfragen einzelner Branchen (z. B. IAS 41: Landwirtschaft oder IFRS 4: Versicherungsverträge).

Decken bestehende Standards bestimmte Sachverhalte nicht ab, ist das IASB entsprechend seiner Zielsetzung bemüht, diese Lücken durch die Herausgabe neuer oder durch Überarbeitung bestehender Rechnungslegungsstandards zu schließen.

Die IFRS sind meist in folgende Regelungsbereiche unterteilt:

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