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Der Principle Override nach IFRS – vom Mythos einer fairen Rechnungslegung (Teil A)
I. Einleitung
An erster Stelle der „overall considerations” des IAS 1 – den Basisvorschriften zur Darstellung von zu allgemeinen Zwecken und von unter Beachtung der IFRS erstellten Abschlüssen – steht in IAS 1.13 Satz 1 die Forderung nach der Vermittlung einer „fair presentation”, derzufolge die Abschlüsse die „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die cashflows eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen (haben).”
Diese elementare Forderung, die erst seit knapp neun Jahren durch IAS 1 kodifiziert wird, nimmt heute die zentrale Stellung im IFRS-Rechnungslegungssystem ein und muss entsprechend der überragenden Zielsetzung des IFRS-Abschlusses, der Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen, ausgelegt werden. Der Grundsatz wird im Wesentlichen geprägt durch sein Verhältnis zu den spezifischeren Vorgaben der einzelnen IFRS und hier insbesondere durch die Möglichkeit, in äußerst seltenen Fällen von diesen abzuweichen, dem sog. „principle override”.
„Fair presentation” wird insofern auch als „overriding principle”, d. h. als (alles andere) überwiegender Grundsatz beschrieben. Darüber hinaus formuliert IAS 1.15 Satz 2 weitere Anforderungen an den Abschlussersteller, die zu einer „fai...