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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2014/92

Gesetze: EStG § 10e Abs. 4 Satz 1 , EStG § 10e Abs. 4 Satz 2, EStG § 10e Abs. 4 Satz 3 , EStG § 7b

Nachweis des Objektverbrauchs

Leitsatz

Für den Objektverbrauch nach § 10e Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG obliegt dem FA die objektive Beweislast (Feststellungslast). Es handelt sich insoweit um eine Ausnahme von steuermindernden Tatsachen. Dieser Nachweis ist nicht schon dann geführt, wenn auf der finanzamtlichen Abschreibungstabelle eines von Ehegatten nach § 7b EStG abgeschriebenen Hauses (angeblich ein zweites Objekt) ein nicht abgezeichneter handschriftlicher Vermerk (ohne Datum) angebracht ist, wonach ,, § 7b EStG für ein (anderes) Haus (angebliches Erstobjekt) abgelaufen'' sei und sowohl die Abschreibungstabelle für das angebliche Erstobjekt sowie die dieses betreffenden Steuervorgänge für die Zeit der angeblichen § 7b-Abschreibung vom FA ausgesondert und vernichtet worden sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
RAAAB-79852

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