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FG Münster Urteil v. - 8 K 802/03 E EFG 2006 S. 903 Nr. 12

Gesetze: EStG § 7 Abs 4, FördG § 4 Abs 3

Immobilien:

Art und Weise der Korrektur einer überhöhten AfA nach § 7 Abs. 4 EStG und § 4 Abs. 3 FördG

Leitsatz

Absetzungen für Abnutzungen vom Restwert einer Immobilie, für die fehlerhaft sowohl Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 3 FördG als auch eine AfA nach § 7 Abs. 4 EStG vorgenommen worden ist, sind nicht durch eine Verkürzung des verbleibenden Abschreibungszeitraums, sondern durch Herabsetzung der Abschreibungsbeträge auf den unverkürzten Abschreibungszeitraum vorzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 15/2006 S. 805
EFG 2006 S. 903 Nr. 12
DAAAB-78824

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