OFD Chemnitz - G 1421 - 8/1 - St 21

Gewerbesteuerliche Behandlung der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer Personengesellschaft nach § 7 Satz 2 GewStG;
Anwendung des § 7 Satz 4 GewStG

Kurzinformation Ertragsteuern Nr. 15/2006

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben entschieden, dass bei der gewerbesteuerlichen Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft nach § 7 Satz 2 GewStG die Regelungen des § 8b KStG, § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG i. V. m. § 7 Satz 4 GewStG i. d. F. des EURLUmsG anzuwenden sind, soweit der Veräußerungsgewinn/-verlust auf Beteiligungen der Personengesellschaft an Kapitalgesellschaften entfällt.

Beispiel:

Die Personengesellschaft B hält eine Beteiligung an der C-GmbH. Die Mitunternehmerin A-GmbH veräußert ihre Beteiligung an der Personengesellschaft B an einen Dritten. In dem Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils sind auch stille Reserven enthalten, die auf die Beteiligung der B an der C-GmbH entfallen.

Soweit der auf der Ebene der Personengesellschaft B nach § 7 Satz 2 GewStG erfasste Veräußerungsgewinn auf die Beteiligung der B an der C-GmbH entfällt, ist § 8b KStG anzuwenden.

§ 7 Satz 4 GewStG gilt ab dem EHZ 2004.

OFD Chemnitz v. - G 1421 - 8/1 - St 21

Fundstelle(n):
AAAAB-76654