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Besteuerung der Spekulationsgewinne nach 1999 verfassungsgemäß
Anmerkungen zu den BFH-Urteilen v. 7. 9. 2005 - VIII R 90/04 und v. 29. 11. 2005 - IX R 49/04
Der BFH hat mit zwei neueren Urteilen die Hoffnung vieler Kapitalanleger, Kapitalerträge und Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften auch nach 1998 steuerfrei vereinnahmen zu können, zerstört. Nach der günstigen, aber nur auf die Jahre 1997 und 1998 beschränkten Entscheidung des hat der BFH nun für die Besteuerung der Kapitalerträge bis 2001 und der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis in die aktuellen Veranlagungsjahre hinein entschieden, dass sowohl § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nach Einführung des Zinsabschlags 1993 als auch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i. d. F. ab 1999 verfassungsrechtlich nicht mehr zu beanstanden sind. Für beide Vorschriften sei nunmehr das vom BVerfG einst festgestellte strukturelle Defizit durch verschiedene Maßnahmen des Gesetzgebers beseitigt. Und dies, obwohl § 30a Abs. 1 AO – das eigentliche Hindernis für eine gleichmäßige Besteuerung dieser beiden Einkunftsarten – bislang weiter in Kraft ist.
BFH ▶ Urteil v. - VIII R 90/04. DokID ▶ NWB DAAAB-69778. Rechtsgrundlage ▶ Art. 3 Abs. 1 GG; § 20 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7, § 24c, § 45d EStG. Vorinstanz ▶ NWB HAAAB-58084.
BFH ▶ Urteil v. - IX R 49/04. DokID ▶ NWB QAAAB-74670. Rechtsgrun...