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Die Außenprüfung im digitalen Zeitalter
Die neuen Rechte der Finanzverwaltung auf digitalen Datenzugriff
Die Finanzverwaltung bedient sich im zunehmenden Maße der Möglichkeit, Buchführungsunterlagen im Rahmen einer Außenprüfung mit Hilfe moderner Datenverarbeitungstechnik zu überprüfen. Die EDV-gestützte Buchführung des Steuerpflichtigen wird dabei unter Einsatz des Prüfungsprogramms IDEA auf ihre Plausibilität und Richtigkeit hin untersucht. Diese neuen Prüfungsmethoden stehen der Außenprüfung zwar schon seit dem zur Verfügung. Jedoch war die Finanzverwaltung in der Vergangenheit offensichtlich noch nicht in der Lage, die ihr gem. § 147 Abs. 6 AO eingeräumten Möglichkeiten zu nutzen. Diese Anlaufschwierigkeiten hat die Finanzverwaltung in der Zwischenzeit überwunden. Es ist zu beobachten, dass die neuen Prüfungsmethoden seit Anfang 2004 immer häufiger eingesetzt werden. Erst die Änderung der Prüfungspraxis durch die Finanzverwaltung hat auch die Beraterschaft auf die Neuregelungen des § 147 Abs. 6 AO aufmerksam gemacht. Die mit der digitalen Außenprüfung verbundenen rechtlichen und praktischen Probleme werden dabei häufig unterschätzt. Denn die Einführung der digitalen Außenprüfung wird nicht nur die Prüfungspraxis der Finanzverwaltung ändern. Vielmehr ist jeder Steuerpflichtige gut beraten, wenn er seine Datenv...