Thomas Küffner, Oliver Zugmaier

Umsatzsteuer Kommentar

2024

ISBN: 3-482-40707-9

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Küffner, Zugmaier - Umsatzsteuer Kommentar Online

§ 12 Abs. 2 Nr. 6 Prothetikumsätze

Peter Mann (Februar 2022)

I. Rechtsentwicklung

1§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG 1967/1973 UStG regelte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Leistungen, die der freiberuflichen Tätigkeit entsprechen und von bestimmten Gesellschaften bzw. rechtsfähigen Vereinen ausgeführt wurden. Zu Inhalt und Umfang der Steuerermäßigung enthielt der BdF-Erlass v. (BStBl 1968 I S. 415) in Nr. 2 nähere Ausführungen.

2§ 12 Abs. 2 Nr. 6b UStG 1980 besteuerte die Leistungen und den Eigenverbrauch aus der Tätigkeit als Zahntechniker mit dem ermäßigten Steuersatz, während bisher die Umsätze der Zahntechniker dem allgemeinen Steuersatz unterlagen.

3Durch Art. 36 Nr. 3 2. HStruktG v. (BGBl 1981 I S. 1523, BStBl 1981 I S. 235, 248) ist mit Wirkung v. die Nummer 6 – bei gleichzeitiger Streichung des Buchstaben a – neu gefasst worden. Damit hat der Gesetzgeber den ermäßigten Steuersatz für die ihrer Art nach freiberuflichen Umsätze anderer als freiberuflicher Unternehmer (§ 12 Abs. 2 Nr. 6a UStG 1980) aufgehoben. Diese Umsätze unterliegen seitdem dem allgemeinen Steuersatz gem. § 12 Abs. 1 UStG, sofern sie nicht für eine besondere Umsatzsteuervergünstigung in Betracht kommen.

4Die Umsätze der Zahntechniker sind nach der MwStSystRL ebenso wie die Prothetikumsätze der Zahnärzte zu befreien (Art. 132 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL). Sie können jedoch während einer Übergangszeit weiterhin besteuert werden (Anhang X Teil ...

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