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Strafbefreiende Selbstanzeige
Strafbefreiende Selbstanzeige bei rechtswidriger Prüfungsanordnung/-durchführung
Im Steuerstrafrecht besteht für den Täter einer Steuerhinterziehung die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 1 AO Straffreiheit zu erlangen. Diese Möglichkeit besteht gemäß § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO jedoch ab dem Zeitpunkt nicht mehr, an dem ein Finanzbeamter zur Prüfung bei dem Steuerpflichtigen erschienen ist. Der BGH hat sich anlässlich seines Beschlusses v. - 5 StR 118/05 (NJW 2005 S. 2723) in einem obiter dictum mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige auch in den Fällen einer nichtigen bzw. rechtswidrigen Prüfungsanordnung/-durchführung ausgeschlossen ist. Des Weiteren geht der BGH in diesem Beschluss auf die inhaltlichen Anforderungen ein, die an eine Selbstanzeige zu stellen sind.
I.
1. Sachverhalt
Der Steuerpflichtige hatte durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen Vorsteuern geltend gemacht. Das zuständige Finanzamt führte in Kenntnis des Verdachts einer Steuerhinterziehung bei dem Steuerpflichtigen eine Umsatzsteuersonderprüfung durch. Eine Belehrung gemäß § 393 Abs. 1 AO i. V. mit § 397 Abs. 3 AO und § 10 BpO erfolgte nicht. In der Schlussbesprechung gestand der Steuerpflichtige, Rechnungen ausgestellt zu haben, denen tatsächlich keine Warenlie...