Die Betriebsaufspaltung
3. Aufl. 2005
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J. Beginn und Beendigung der Betriebsaufspaltung
Literatur: Honert, Willentliche Beendigung der Betriebsaufspaltung, EStB 2003, 310; Schoor, Bilanzierung bei zunächst fälschlich nicht erkannter Betriebsaufspaltung, StSem 1998, 253; ders., Begründung einer GmbH und anschließende Betriebsaufspaltung, StSem 1998, 228; o. V., Beteiligungsverhältnisse sowie Beginn und Ende von Besitzunternehmen, DB 1970, 1350; o. V., Nachträgliche Erfassung von Besitzunternehmen, DB 1971, 1138.
I. Beginn der Betriebsaufspaltung
Literatur: Märkle, Die Betriebsaufspaltung an der Schwelle zu einem neuen Jahrtausend, X.1. Gewerbesteuerlicher Betriebsbeginn des Besitzunternehmens, BB 2000 Beilage 7, 13.
1. Allgemeines
Die echte Betriebsaufspaltung beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Existenz des bisherigen Einheitsunternehmens steuerrechtlich endet und an seine Stelle das Betriebsunternehmen und das Besitzunternehmen treten.
Im Rahmen der sog. unechten Betriebsaufspaltung sind nach der Rechtsprechung des BFH an den Beginn des Besitzunternehmens strenge Anforderungen zu stellen, weil die Vermieter-/Verpächtertätigkeit bei der Aufspaltung von Betrieben generell nur ausnahmsweise, bei Vorliegen besonderer Umstände (personeller und sachlicher...