Die Betriebsaufspaltung
3. Aufl. 2005
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A. Problemstellung und Entwicklung des Instituts der Betriebsaufspaltung
I. Einleitung
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch liegt eine Betriebsaufspaltung stets dann vor, wenn ein Unternehmen in zwei oder mehrere selbständige Unternehmen aufgespalten wird; sei es, dass bestimmte betriebliche Funktionen (z. B. Produktion) in dem einen Betrieb und andere betriebliche Funktionen (z. B. Vertrieb) in einem anderen Betrieb durchgeführt werden, sei es, dass alle betrieblichen Funktionen in einem Betrieb zusammengefasst sind (Betriebsunternehmen), während das andere Unternehmen (Besitzunternehmen) lediglich das Anlagevermögen oder Teile davon hält, mit dem das Betriebsunternehmen arbeitet.
Die Aufspaltung eines einheitlichen Unternehmens in zwei selbständige Unternehmen kann in verschiedener Weise erfolgen. Es können z. B. zwei Teilbetriebe verselbständigt werden. Es kann aber auch die Produktion oder der Vertrieb oder ein anderer Betriebsteil ausgegliedert und in einem anderen, meist neu gegründeten Unternehmen verselbständigt werden.
Steuerrechtlich interessiert vor allem die Art der Betriebsaufspaltung, bei der aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft die betriebliche Täti...