Bewertung von Ehegattengrundstücken bei unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang
Leitsatz
1. Ehegattengrundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 BewG mit der Folge, dass sie bei überwiegend betrieblicher
Nutzung als Betriebsgrundstück zu bewerten sind, § 26 i.V.m. § 99 Abs. 2 Satz 1 BewG.
2. Die Sonderregelung des § 26 BewG, wonach Ehegattengrundstücke auch bei verschiedenem Nutzungs- und Funktionszusammenhang
eine wirtschaftliche Einheit bilden, gilt nach der Neufassung des § 17 Abs. 2 BewG nicht für die Erbschafts- und Schenkungsteuer.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 855 Nr. 14 EFG 2006 S. 393 Nr. 6 KÖSDI 2006 S. 15045 Nr. 4 EAAAB-74434
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