Besteuerung der Land und Forstwirtschaft
4. Aufl. 2003
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A. Einführung, Überblick
I. Allgemeines
1 Das Steuerrecht für Land- und Forstwirte muss eine Vielzahl von Problemen berücksichtigen, die bei der Besteuerung anderer Personenkreise und Wirtschaftszweige nicht auftreten. Für Land- und Forstwirte sind daher besondere gesetzliche Bestimmungen und rechtliche Beurteilungen von Bedeutung, die sich vielfältig auswirken. Ein unmittelbarer Vergleich mit der steuerlichen Beurteilung in anderen Bereichen, z. B. bei den anderen Einkunftsarten des EStG, ist daher nicht immer möglich.
2 Die Ursachen für die Sonderproblematik liegen einmal in den Besonderheiten der luf Tätigkeit selbst. So weisen die landwirtschaftlichen Betriebe noch zahlreiche typische Eigenarten auf, die sie von der übrigen Wirtschaft unterscheiden. Auch besteht ein die Landwirtschaft z. B. von der gewerblichen Wirtschaft unterscheidendes Merkmal darin, dass der Grund und Boden nicht nur den Standort bildet, sondern den maßgebenden Produktionsfaktor ausmacht. Die besonderen Produktionsbedingungen setzen dem landwirtschaftlichen Betrieb von der Natur her Schranken und führen zu einem Betriebsrisiko eigener Art. Insowei...BStBl II 579