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Vermietung und Verpachtung im landwirtschaftlichen Bereich
Keine Durchschnittssatzbesteuerung von Verpachtungsumsätzen
Die Landwirtschaft ist ein Sektor im Umbruch, das Bild vom idyllischen Bauernhof hat ausgedient. Angesichts sinkender Preise und zunehmender Konkurrenz aus dem Ausland sehen sich moderne Landwirte gezwungen, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Ein verändertes Leistungsspektrum führt aber auch zu veränderten steuerlichen Konsequenzen. Ohne qualifizierte Beratung kann das Beschreiten neuer Wege daher sehr schnell in ein steuerliches Minenfeld führen. Der EuGH und daran anschließend der BFH haben sich kürzlich wegweisend zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf Umsätze aus der Überlassung von Wirtschaftsgütern geäußert. Der folgende Beitrag beleuchtet die (europa-)rechtlichen Gegebenheiten und die Reaktion der Finanzverwaltung auf die Urteile.
I. Gesetzliche Grundlagen der Umsatzbesteuerung der Landwirtschaft
1. EU ermöglicht die Anwendung einer Pauschalregelung
Nach Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG v. (6. EG-RL) haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder gegebenenfalls der vereinfachten Regelung nach Art. 24 der 6. EG-RL auf Schwierigkeiten stoßen würde, als Ausgleich für die Belastung durch die Mehrwertsteuer, die auf die von la...