Über mehrere Jahre gezahlte, anlässlich der Kündigung vereinbarte Übergangsgelder keine für die Tarifbegünstigung der Entlassungsabfindung
unschädliche Entschädigungszusatzleistungen
Leitsatz
Eine infolge einer betriebsbedingten Kündigung gezahlte Abfindungszahlung ist keine tarifbegünstigte Entschädigung, wenn der
Entlassene daneben noch über mehrere Jahre erhebliche Übergangsgelder erhält, die nicht auf einer schon vor der Kündigung
bestehenden Rechtsgrundlage beruhen (z.B. Anspruch aufgrund des Arbeitsvertrags, eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung),
sondern auf einem anlässlich der Kündigung abgeschlossenen Ruhegehaltsabkommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 976 Nr. 16 EFG 2006 S. 196 Nr. 3 UAAAB-72210
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.