Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
5. Aufl. 2004
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Kapitel XIV: Kostenstruktur der Arztpraxen
1. Kostenstruktur im Allgemeinen
2261 Für Ärzte gibt es keine amtlichen steuerlichen Gewinnermittlungsrichtsätze. Das Statistische Bundesamt führt allerdings laufend zeitnahe Kostenstrukturerhebungen auch für Ärzte durch, die auch die Finanzverwaltung zur Beschleunigung von Betriebsprüfungen verwendet.
Titel „Unternehmen und Arbeitsstätten, Fachserie 2, Reihe 1.6.1, Kostenstruktur bei ausgewählten Arzt-, Zahnarzt-, Tierarzt- und Heilpraktikerpraxen sowie von Praxen von Psychologischen Psychotherapeuten 2000”, erschienen im Februar 2004.
Das Zahlenwerk ist für den Arzt von erheblicher Bedeutung: Er kann daraus ersehen, ob er mit der Vergleichspraxis im erzielten Gewinn und in seinen Kosten richtig liegt. Das kann zur Einsparung von Kosten, zur Rationalisierung der Praxis usw. führen.
Auch für den Steuerprüfer ist das Zahlenwerk ein wichtiger Anhaltspunkt bei Beurteilung der Frage, ob die Ergebnisse der von ihm geprüften Praxis wesentlich von den Zahlen der statistischen Vergleichspraxis abweichen.
2. Kostenstruktur der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen im Einzelnen
2262 In den nachfolgenden Tabellen sind die Vomhundertsätze der einzelnen Kostenarten, di...