Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
5. Aufl. 2004
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Kapitel VII: Einheitsbewertung
1. Ausübung eines freien Berufs
2011 Die Ausübung eines freien Berufs ist kein Gewerbebetrieb; sie ist aber durch § 96 BewG für die Einheitsbewertung abweichend von der Behandlung bei der Gewerbesteuer dem Betrieb eines Gewerbes gleichgestellt.
2. Begriff des „Einfamilienhauses” bei Mitbenutzung zu freiberuflichen Zwecken
2012 Praxisräume werden häufig in zweigeschossigen Einfamilienhäusern in der Weise untergebracht, dass die Praxis sich im Erdgeschoss und die Wohnung sich im Obergeschoss befindet. Für Praxis und Wohnung bestehen getrennte Eingänge. Von der Wohnung im Obergeschoss ist die Praxis im Erdgeschoss vom Treppenhaus aus zu erreichen. Im Wohnbereich liegt häufig zusätzlich ein häusliches Arbeitszimmer. In derartigen Fällen liegt bewertungsrechtlich kein gemischtgenutztes Grundstück, sondern ein Einfamilienhaus vor ( BStBl 1989 II 135). Wird ein Wohngrundstück, das nur eine Wohnung enthält, zu freiberuflichen Zwecken mitbenutzt, so gilt es auch dann als Einfamilienhaus, wenn durch diese Mitbenutzung die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird (§ 75 Abs. 5 Satz 4 BewG). Ein im Wohnbereich belegenes (zusätzliches) häusliches Arbeitszimmer eines zu freiberuflic...