Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft: Berücksichtigung von Verlusten aus Vertrauensschutzgründen
Leitsatz
1. Handelt es sich bei einem Unternehmen um eine sog. Verlustzuweisungsgesellschaft, spricht eine tatsächliche Vermutung für
das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht. Denn bei derartigen Gesellschaften ist das tragende persönliche Motiv für die Hinnahme
der Verluste die Absicht der Steuerersparnis.
2. Verlustzuweisungsgesellschaften sind solche, deren Geschäftskonzept darauf beruht, zunächst buchmäßige Verluste auszuweisen
und zu einem späteren Zeitpunkt steuerfreie oder steuerbegünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen.
Fundstelle(n): NAAAB-71557
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