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FG Münster  v. - 10 K 4954/04 F EFG 2006 S. 259 Nr. 4

Gesetze: EStG § 10d Abs 4, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1 Satz 1

Verlustfeststellung bei vorab entstandenen Werbungskosten:

Verlustfeststellung über Kosten des Erststudiums möglich

Leitsatz

1) Kosten des Erststudiums aus 2001 können als negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gesondert festgestellt und vorgetragen werden.

2) Studienkosten eines Fachhochschul-Erststudiums sind hinreichend klar mit der späteren Berufstätigkeit verbunden, um als Werbungskosten anerkannt zu werden. Es liegen keine Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 259 Nr. 4
OAAAB-70991

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