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PiR Nr. 6 vom Seite 94

Bilanzierung von öffentlichen Investitionszuwendungen nach gegenwärtigem und zukünftigem Recht

von Dipl.-Ök. Jens Freiberg, Frankfurt/M.

I. Problemstellung

In der Erfassung erhaltener Investitionszuwendungen ergeben sich wesentliche Unterschiede zwischen Handelsrecht und IFRS. Während im Handelsrecht ein Wahlrecht zwischen sofortiger Ertragsvereinnahmung einerseits und Periodisierung des Ertrags anderseits besteht, folgten die IFRS bislang folgendem Grundsatz: Die aus Zuwendungen resultierenden Erträge sind auf die Perioden zu verteilen, in denen auch die Aufwendungen aus dem Investitionsobjekt durch Abschreibungen erfolgswirksam werden (matching).

Innerhalb der IFRS steht die bilanzielle Behandlung von staatlichen Zuschüssen jedoch auf dem Prüfstand. Die Ertragsrealisierung soll zukünftig in vollem Umfang in einer Periode, jedoch nicht notwendig in der Periode der Investition erfolgen.

II. Passive Abgrenzung oder aktivische Kürzung

Hinsichtlich der bilanziellen Abbildung von investitionsbezogenen staatlichen Zuschüssen enthält IAS 20 ein Wahlrecht:

  • Ausweis als passiver Abgrenzungsposten (deferred income) (Bruttomethode) mit Auflösung des Posten über die Nutzungsdauer oder

  • Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit der Folge niedrigerer Abschreibungen (Nettomethode)...

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