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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1698/98 EFG 2006 S. 15 Nr. 1

Gesetze: BewG 1991 § 19 Abs. 3, BewG 1991 § 22 Abs. 1, BewG 1991 § 22 Abs. 2, BewG 1991 § 24 Abs. 1 Nr. 1, BewG 1991 § 24 Abs. 2

Einheitsbewertung eines Grundstücks, bei dem nach Zuerwerb des Grund und Bodens Eigentum an Gebäude und Grund zusammengefallen sind

Leitsatz

Erwirbt der Eigentümer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden das Grundstück hinzu, so fällt die bisherige wirtschaftliche Einheit „Gebäude auf fremdem Grund und Boden” mit dem Zusammenfallen des Eigentums weg mit der Folge, dass der Einheitswertbescheid aufzuheben ist und hinsichtlich der um das Gebäude ergänzten wirtschaftlichen Einheit „Grundstück” Fortschreibungen von Art, Zurechnung und ggfs. Wert durchzuführen sind. Das gilt auch dann, wenn die letzte das Gebäude betreffende Einheitswertfeststellung vor der Aufteilung der wirtschaftlichen Einheiten erfolgt ist und deshalb Grundstück einschließlich Gebäude umfasste.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 15 Nr. 1
CAAAB-70071

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