Keine außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 10 Nr. 2 KStG der Vorsteuerbeträge auf betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen
Der (, BStBl 2005 II S. 509) entschieden, dass betrieblich veranlasste Bewirtungskosten unter den allgemeinen Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Auf das hierzu ergangene IV A 5 – S 7303 a – 18/05, BStBl 2005 I S. 816 wird verwiesen.
Die abziehbare Vorsteuer auf angemessene betrieblich veranlasste Bewirtungskosten führt danach zu keinem betrieblichen Aufwand. Unabhängig von der außerbilanziellen Zurechnung der Bewirtungskosten selbst, die den Gewinn nicht mindern dürfen (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG), ist eine außerbilanzielle Hinzurechnung der Vorsteuer im Rahmen des § 10 Nr. 2 KStG nicht mehr veranlasst.
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2755 - 1 St 31 N
Fundstelle(n):
TAAAB-69093