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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1613/04 EFG 2005 S. 1848 Nr. 23

Gesetze: EStG § 6a Abs. 4 Satz 1

Zum Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

Leitsatz

Das Nachholverbot gilt nach § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG nur für die gesetzlich normierten Ausnahmefälle nicht.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 2/2006 S. 66
DStRE 2005 S. 1372 Nr. 23
EFG 2005 S. 1848 Nr. 23
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2006 S. 109
NAAAB-67971

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