Körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt ausdrückliche Vereinbarung der Verlustübernahme
voraus - Steuerberatungskosten für die Erstellung eines Konzepts nicht mit den Anschaffungskosten der GmbH-Anteile zu aktivieren
Leitsatz
Eine körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG voraus, dass
ausdrücklich eine Verlustübernahme entsprechend § 302 Abs. 1 und 3 AktG vereinbart worden ist. Die Tatsache, dass zivilrechtlich
§ 302 AktG im GmbH-Vertragskonzern analog anzuwenden ist, macht die Vereinbarung gemäß § 302 Abs. 3 AktG nicht entbehrlich.
Steuerberatungskosten für die Erstellung eines finanziellen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Konzepts im Zusammenhang
mit dem Erwerb von GmbH-Anteilen stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar und sind nicht als Anschaffungskosten der
GmbH-Anteile zu aktivieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 7/2006 S. 342 EFG 2005 S. 1892 Nr. 23 MAAAB-67967
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