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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 178/05

Gesetze: AO § 233a Abs. 2a, AO § 164 Abs. 2

Rückwirkendes Ereignis und Änderungsvorschrift bei der Verzinsung

Leitsatz

Im Rahmen des § 233a Abs. 2a AO kommt es lediglich darauf an, dass ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 AO vorliegt. Hingegen spielt es keine Rolle, ob das Finanzamt bei Vorliegen eines solchen Ereignisses die Änderung des Bescheides auf eine andere Korrekturnorm (hier: § 164 AO) stützt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2006 S. 159
OAAAB-67962

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