Eigenheimzulage bei Kaufvertrag zwischen Angehörigen und nicht dem Fremdvergleich genügender Vereinbarung eines Darlehens
bezüglich des Kaufpreises
Eigenheimzulage
Leitsatz
1. Anschaffungskosten im Sinne des § 8 S. 1 EigZulG können auch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige zum Zweck der Kaufpreiszahlung
ein Darlehen in Anspruch nimmt.
2. Ein Kaufvertrag zwischen Angehörigen, bei dem der Kaufpreis als zinsloses Darlehen, ohne Festlegung einer festen Laufzeit
des Darlehens, vereinbart wird und der auch keine Gestellung von Sicherheiten für das Darlehen vorsieht, hält dem Fremdvergleich
nicht Stand, mit der Folge, dass keine „Anschaffungskosten” als Voraussetzung für eine Inanspruchnahme von Eigenheimzulage
durch die Erwerberin vorliegen. Darauf, dass die monatlich vereinbarten Tilgungsraten wohl nicht immer erbracht worden sind
und die Mutter als Darlehensgeberin angesichts ihres hohen Alters den vollständigen Rückerhalt ihres Darlehens nach der statistischen
Lebenserwartung nicht mehr erwarten konnte, kommt es dann nicht mehr an.
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 532 Nr. 9 XAAAB-67959
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