Raymond Halaczinsky

Die Haftung im Steuerrecht

3. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55091-3
ISBN der gedruckten Version: 3-482-50583-7

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Die Haftung im Steuerrecht (3. Auflage)

L. Haftung nach den Rechtsnormen des Privatrechts

I. Allgemeines

501 Eine Haftung für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis kann sich auch aus Rechtsnormen des Privatrechts ergeben. Die auf privatrechtliche Normen gestützte Haftung tritt neben die steuerliche Haftung, insbesondere neben die Haftung nach §§ 6975 AO; hierbei wird sich in etlichen Fällen ein Verhältnis der Anspruchskonkurrenz ergeben.

Beispiele:

1. A übereignet sein kaufmännisches Handelsgeschäft im Ganzen an B; B führt es unter der bisherigen Firma unter Verwendung eines Nachfolgezusatzes fort. Das Handelsgeschäft stellte mit unbedeutenden Ausnahmen das gesamte Vermögen des A dar, was B auch wusste.

Die Haftung des B für die steuerlichen Verbindlichkeiten des A kann hier auf § 75 AO und § 25 HGB gestützt werden. Wegen des unterschiedlichen Umfangs der Haftung nach den beiden Rechtsnormen ist es von großer Bedeutung, den Haftungsbescheid auf beide Normen zu stützen.

2. A und B sind Geschäftsführer der ABC-OHG; infolge grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten werden gegen die OHG gerichtete Umsatzsteueransprüche nicht erfüllt. A und B haften für die nicht entrichtete Umsatzsteuer als Gesamtschuldner (§ 44 AO); ihre Haftung ist so...