Raymond Halaczinsky

Die Haftung im Steuerrecht

3. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55091-3
ISBN der gedruckten Version: 3-482-50583-7

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Die Haftung im Steuerrecht (3. Auflage)

I. Sachhaftung (§ 76 AO)

Literatur: Löffler, Zur dinglichen Haftung im Rahmen des Zollrechts, ZfZ 1960 S. 74; Mösbauer, Zur Sachhaftung verbrauchsteuer- und zollpflichtiger Waren (§ 76 AO), DStZ 1987 S. 397 m. w. N.; ders., Beschlagnahmung zur Sicherstellung der Sachhaftung durch Zollfahndungsämter, DStZ 1989 S. 380; Kock, Die Sachhaftung nach § 76 AO, DDZ 1997 F. 42; Bähr/Smid, Das Absonderungsrecht gem. § 76 AO im neuen Insolvenzverfahren, InVO 2000 S. 401.

I. Rechtsentwicklung, Zweck der Vorschrift

381 Die Bestimmung des § 76 AO, die weitgehend dem früheren § 121 RAO entspricht, bezieht sich nur auf Zölle (Ein- und Ausfuhrangaben) und Verbrauchsteuern und damit aber auch auf die Einfuhrumsatzsteuer (vgl. § 21 Abs. 1 UStG); auf die innere Umsatzsteuer, die eine Verkehrssteuer darstellt, ist sie dagegen nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar. Zum Verhältnis der AO zum Zollrecht s. Boeker in H./H./S. § 76 Rz. 8 ff.

Durch § 76 AO wird eine dingliche Haftung der Erzeugnisse und Waren für die auf ihnen ruhenden Zölle und Verbrauchsteuern begründet. Die dingliche Haftung gem. § 76 AO besteht dabei ohne Rücksicht auf private Rechte Dritter ( BStBl 1980 II S. 592; v. , BStBl 1989 II S. 491); auch die Möglichkeit eines gutgläubig lastenfreien Erwerbs (§ 936 BGB) ist gegenüber der Sachhaftung nach § 76 AO nicht gegeben. Die ...