Raymond Halaczinsky

Die Haftung im Steuerrecht

3. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55091-3
ISBN der gedruckten Version: 3-482-50583-7

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Die Haftung im Steuerrecht (3. Auflage)

F. Haftung bei Organschaft (§ 73 AO)

Literatur: Reiß, Die umsatzsteuerliche Organschaft – eine überholte Rechtsfigur, StuW 1979 S. 343; Probst, Die Organgesellschaft im Umsatzsteuerrecht – Eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung?, BB 1987 S. 1992; Mösbauer, Haftung bei körperschaftsteuerlicher Organschaft, FR 1989 S. 473; ders., Haftung bei der Organschaft nach Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht, Inf. 1989 S. 265; ders., Haftung bei umsatzsteuerlicher Organschaft, UR 1995 S. 321; Becker, Die Haftung nach §§ 73 und 74 AO, StBp 2000 S. 278; Krebs, Die steuerliche Organschaft, BB 2001 S. 2029; Gehm, Haftung für Steuern bei Organschaft, BuW 2003 S. 406.

I. Rechtsentwicklung, Zweck der Vorschrift

231 § 73 AO, der § 114 RAO nachgebildet ist, regelt die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers. Die Vorschrift geht davon aus, dass die einzelnen Steuergesetze entsprechende Begriffsbestimmungen enthalten, soweit die Organschaft für die betreffenden Steuern von Bedeutung sind (vgl. hierzu § 14 KStG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 GewStG). Die Haftungsvorschrift findet ihre Rechtfertigung darin, dass bei steuerlicher Anerkennung einer Organschaft die vom Organträger zu zahlende Steuer auch die Beträge umfasst, die ohne die Organschaft von d...