Die Haftung im Steuerrecht
3. Aufl. 2004
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D. Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers (§ 71 AO)
Literatur: Joecks, Die Haftung des Steuerhinterziehers, wistra 1987 S. 248; Lohmeyer, Die Haftungsansprüche aus §§ 70, 71 AO, Inf. 1988 S. 1; Mösbauer, Die Haftung im Steuerrecht bei Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei, NWB F. 13 S. 678; Buß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. Kiel 1991; Schmidt-Troschke, Anteilige Haftung bei Steuerhinterziehung, StB 1994 S. 9; Krause, Besonderheiten der Beweislast bei der Feststellung von Steuerdelikten im finanzgerichtlichen Verfahren, DStZ 1998 S. 553; Blank/Fett, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldner, DStZ 1999 S. 591; Rauh, Zu den straf- und steuerrechtlichen Folgen der Hinterziehung, Inf. 2000 S. 353; Gehm, Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers nach § 71 AO, BuW 2000 S. 362.
I. Rechtsentwicklung, Zweck der Vorschrift
176 § 71 AO findet auf dem gesamten Gebiet des Steuerrechts, also sowohl bei Besitz- und Verkehrsteuern als auch bei Zöllen und Verbrauchsteuern Anwendung. § 71 AO entspricht weitgehend § 112 RAO; dem Umfang nach wurde die Haftung nach § 71 AO auf die Hinterziehungszinsen erweitert.
177 Sinn und Zweck des § 71 AO ist es, Täter und Teilnehmer einer Steuerhinterziehung o...BStBl 1989 II S. 979