Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 247/03 EFG 2005 S. 1715 Nr. 21

Gesetze: EStG § 16 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 4a

Höhe des Veräußerungsgewinns bei Freistellung des Veräußerers von einer betrieblichen, zu Recht nicht bilanzierten Schuld durch den Erwerber

Leitsatz

Zum Veräußerungspreis i.S. von § 16 Abs. 2 EStG gehört die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber für die Übertragung des Gewerbebetriebs erlangt. Gegenleistung und damit Teil des Veräußerungspreises ist auch eine Verpflichtung des Erwerbers, den Veräußerer von einer privaten (und demgemäß auch nicht bilanzierten) Schuld gegenüber einem Dritten, z.B. einer privaten Darlehens- oder Leibrentenschuld, oder von einer betrieblichen (zu Recht nicht bilanzierten) Schuld durch befreiende Schuldübernahme oder durch Schuldbeitritt mit befreiender Wirkung im Innenverhältnis freizustellen. Übernimmt der Erwerber im Wege der befreienden Schuldübernahme die den in der Steuerbilanz zu Recht nicht berücksichtigten Rückstellungen für drohende Verluste aus einem Mietvertrag sowie für Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer zugrunde liegenden Verpflichtungen des Veräußerers, ist daher der gemeine Wert der Schuldbefreiung dem Veräußerungspreis zuzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 77 Nr. 2
EFG 2005 S. 1715 Nr. 21
KÖSDI 2005 S. 14891 Nr. 12
NAAAB-65975

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen