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StuB Nr. 19 vom Seite 964

Übertragung der örtlichen Versorgungsanlagen (Strom und Fernwärme) auf die Kommunen

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In der Vfg. vom  - S 2133 - 11 - St 110 wird zur bilanziellen und ertragsteuerlichen Behandlung der Übertragung der örtlichen Versorgungsanlagen (Strom und Fernwärme) auf die Kommunen (Stromvergleich) Stellung genommen. Danach waren die betreffenden Sachverhalte entsprechend den Grundsätzen der Unternehmensrestitution zu behandeln. An dieser Auffassung wird nicht mehr festgehalten. Vielmehr gelten betreffend die Übertragung der örtlichen Versorgungsanlagen die allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätze. Danach stellen die betreffenden Vorgänge regelmäßig einen entgeltlichen Vorgang (Tausch) dar. Weitere Einzelheiten zur bilanziellen und ertragsteuerlichen Behandlung bei den Beteiligten des Stromvergleichs, insbesondere die Kommunen und deren Unternehmen (BgA oder Eigengesellschaften) betreffend, können bei Bedarf bei der OFD Cottbus nachgefragt werden.