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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 153/04

Gesetze: FGO § 96, AO § 162

Hinzuschätzung von Einnahmen bei Vorliegen einer fehlerhaften Buchführung

Leitsatz

Voraussetzung für eine Hinzuschätzung ist insbesondere, dass die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß ist.

Fehler in der Buchhaltung liegen insbesondere dann vor, wenn sich Kassenfehlbeträge ergeben oder Einzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto nicht ausreichend erklärt werden können.

Fundstelle(n):
GAAAB-62217

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