Personelle Verflechtung durch verdeckte Treuhandschaft des
Besitzunternehmers am Geschäftsanteil der Betriebs-GmbH
Gewinnrealisierung bei Grundstücksverkauf erst mit Übergang
von Nutzen und Lasten sowie der Preisgefahr
Betriebsaufspaltung
Personelle Verflechtung liegt vor,
wenn die das Besitzunternehmen beherrschende Person über einen
Treuhänder an der Betriebsgesellschaft beteiligt ist
Konkludenter Abschluss eines Treuhandvertrages
Einkommensteuer 1988 und 1989
Einkommensteuer 1990 bis
1996
Leitsatz
1. Eine personelle Verflechtung als
Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung kann auch vorliegen, wenn die
das Besitzunternehmen beherrschende Person über einen Treuhänder an
der Betriebsgesellschaft beteiligt ist.
2. Der Abschluss eines
Treuhandvertrags ist auch konkludent möglich; dass er von den Beteiligten
nicht so bezeichnet und auch nicht rechtlich als Treuhandvertrag eingeordnet
worden ist, ist daher unerheblich.
3. Der Gewinn aus der
Veräußerung eines Betriebsgrundstücks wird auch dann erst im
Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Übergangs der Preisgefahr und von
Nutzen und Lasten realisiert, wenn bereits vorher mit Eintragung im Grundbuch
das zivilrechtliche Eigentum auf den Erwerber übergegangen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1616 Nr. 20 INF 2005 S. 725 Nr. 19 KÖSDI 2005 S. 14889 Nr. 12 WPg 2006 S. 307 Nr. 5 XAAAB-61193
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