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BVerfG Urteil v. - 1 BvR 994/76

Gesetze: GG Art. 13 Abs. 2ZPO § 758GG Art. 1GG Art. 2 Abs. 1

Leitsatz

Auch bei der Zwangsvollstreckung gemäß § 758 ZPO erfordert Art. 13 Abs. 2 GG, außer bei Gefahr im Verzuge, eine - besondere - richterliche Anordnung für die Durchsuchung der Wohnung des Schuldners zum Zwecke der Pfändung beweglicher Sachen.

Fundstelle(n):
QAAAB-60770

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