Zulässigkeit einer Klageänderung, GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
Leitsatz
1. Bei der Anfechtungsklage ist eine Klageänderung nur innerhalb der Klagefrist zulässig.
2. Kapitalgesellschaftsanteile, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Mitunternehmers dienen, sind dem notwendigen
Sonderbetriebsvermögen II des Mitunternehmers zuzurechnen.
3. Die bloße Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung für Verbindlichkeiten einer GmbH sowie der Verzicht auf eine Avalprovison
führen nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Anteile.
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 961 Nr. 16 EFG 2005 S. 1847 Nr. 23 KÖSDI 2006 S. 15188 Nr. 8 KÖSDI 2006 S. 15188 Nr. 8 MAAAB-60699
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