Vereinbarkeit von § 20 Abs. 2, Abs. 3 AStG mit Europarecht, Niederlassungfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit (Vorlage an den
EuGH)
Leitsatz
Dem Europäischen Gerichtshof wird gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) folgende
Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Widerspricht es den Bestimmungen in Art. 52 EG-Vertrag (EGV), jetzt Art. 43 EGV,
und in Art. 73b bis 73d EGV, jetzt Art. 56 bis 58 EGV, wenn die Regelungen in § 20 Abs. 2 und Abs. 3 des Außensteuergesetzes
(AStG) in der Fassung des Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes vom (BGBl 1993 I, S. 2310) die
Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter in der ausländischen Betriebsstätte eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen, die
als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären, falls die Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre, entgegen dem Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom nicht durch Freistellung der Einkünfte von
der inländischen Besteuerung, sondern durch Anrechnung der auf die Einkünfte erhobenen ausländischen Ertragsteuer von der
Doppelbesteuerung befreien?
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1512 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2005 S. 2840 SAAAB-60697
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