Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Kapitalertragsteuer, die von gemeinschaftlich (im Rahmen einer Erbengemeinschaft)
bezogenen Zinseinkünften abgeführt worden ist
Erstattung von Zinsabschlagsteuer 1995 und 1996
Leitsatz
Über die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des Anspruchs eines im Ausland lebenden Beteiligten einer Erbengemeinschaft auf
Erstattung der von gemeinschaftlich bezogenen Zinseinkünften einbehaltenen Kapitalertragsteuer wird erst im Rahmen des Feststellungverfahrens
für die Erbengemeinschaft verbindlich entschieden. Bis dahin ist der Erstattungsanspruch wegen der verfahrensrechtlichen Besonderheiten
des Feststellungsverfahrens nicht durchsetzbar. Der Beginn der Verjährung des Erstattungsanspruchs wird daher nach dem Rechtsgedanken
des § 229 Abs. 1 Satz 2 AO bis zum Ablauf des Kalenderjahres hinausgeschoben, in dem der Feststellungsbescheid ergeht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1299 Nr. 21 EFG 2005 S. 1325 Nr. 17 HAAAB-56425
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